Rechtsprechung
ArbG Kiel, 16.01.1997 - 5d Ca 2306/96 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,15458) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Entfernung von Abmahnungen aus der Personalakte; Arbeitsvertragliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; Rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers; Definition einer Abmahnung; Verletzung des Übermaßgebotes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Thüringen, 10.04.2001 - 5 Sa 403/00
Mobbing als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers
Nur in wenigen Einzelfällen haben Arbeitsgerichte ihre Entscheidungen auf das Vorliegen eines als Mobbing zu kennzeichnenden Verhaltens gestützt (Thüringer LAG, Urteil vom 15.2.2001 - 5 Sa 102/00 - und LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.1.2000, -9 Sa 473/99 - Mobbing als Grund zur fristlosen Kündigung; ArbG Kiel, Urteil vom 16.1.1997 - 5d Ca 2306/96 - "Abmahnungsmobbing" als Provokationsmittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses). - ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
Aufmerksamkeit kann aber wegen des Kränkungswertes einschlägiger Defizite auch der Verfahrensweise des Arbeitgebers gebühren: Hierher gehören neben der (unterbliebenen) Anhörung des Arbeitnehmers auch situative Begleitumstände wie die Neigung mancher betrieblicher Sachwalter, erkrankte Arbeitspersonen ohne erkennbare Dringlichkeit mit (ggf.: möglichst zahlreichen) Missbilligungen zu belegen (s. dazu etwa schon ArbG Kiel 16.01.1979 - 5d Ca 2306/96 - juris).(Rn.80).